Dank an Herrn Gerhard Henrich für seine klare Stellungnahme zu dem Gedicht von Jan Böhmermann in der ZDF-Neo-Sendung „Neo Magazin Royale“. Artikel 1 unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen zu achten“ wird seit Jahren zunehmend von unseren Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft missachtet. Es gilt erst Recht für die Medienlandschaft. Kein Wunder, dass sich der Bürger diesem Niveau angepasst hat. Die so genannte Gürtellinie wird oft unterschritten, wird einfach weiter nach unten verschoben.

Das Gedicht von Jan Böhmermann ist keine Satire, sondern ein Pamphlet. Man könnte sagen, es sind Äußerungen eines psychisch angeschlagenen Menschen. Ich vermisse auch eine „Pointe“ am Ende, die die vulgären, schamlosen Aussagen wieder etwas neutralisiert. Es geht hier nicht um Einschränkung der Pressefreiheit oder demokratischer Gesetze.

Vielmehr stellt sich hier die Frage der Verletzung moralischer und ethischer Werte. Hier wird die menschliche Würde missachtet, wie es Herr Henrich mit Recht sagt, was das Strafrecht auf den Plan rufen kann. Unsere Bundeskanzlerin hat daher zu Recht die private Klage des Staatspräsidenten Erdogan und die Klage der türkischen Regierung an das Gericht zugelassen, damit kriecht sie nicht Herrn Erdogan zu Kreuze. Eine Regierung kann nicht Recht sprechen.

An die Lüdenscheider Nachrichten, Leserbrief zum Leserbrief von Herrn Gerhard Henrich „… und sich dafür dann auch noch feiern lässt“ vom 18. April 2016